Bei Grünflächen kann es passieren, dass sich Pflegemaßnahmenarten nicht zuweisen lassen, obwohl sie in der Katalogverwaltung angelegt sind.
Hierbei muss man folgendes beachten:
- Bei Grünanlagen werden Dauermaßnahmen mit einer Kontrollart angelegt.
- Bei Teilflächen werden Dauermaßnahmen mit einer Pflegemaßnahmenart angelegt.
Dies ist zu berücksichtigen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.