Instandhaltungsmaßnahmen - Kosten für Nebekostenabrechnung verwenden
Werden an einem Gerät innerhalb eines vermieteten Gebäude Wartungsmaßnahmen erfasst inkl. Rechnung kann diese derzeit nicht in der Nebenkostenabrechnung verwendet werden. Die Kosten müssen hierfür am Gebäude erfasst werden, haben dann aber keinen Bezug mehr zum Gerät. Man sieht also Gerät nicht welche Kosten es verursacht.
Analog zur Kostenerfassung am Gebäude sollte es auch bei Gerätemaßnahmen bei der Zuweisung eines Kontos der Nebenkostenabrechnung eine Möglichkeit geben, die Kosten als Umlagerelevant zu setzen


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Gleiches gilt für Kosten aus dem bereich Energie. Die Rechnung kann entweder für die Nebenkostenabrechnung verwendet werden und dann im Energiemodul am Zählpunk bei der Abrechnung nicht zugewiesen werden oder als Rechnung zum Zählpunkt erfasst werden dann aber nicht für die NKR verwendet werden
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