Spielplatzkontrolle - Erfassung von schadenspezifischen Massnahmen
Zusammenfassung des Featurewunsches:
Wir benötigen bei der Spielplatzkontrolle die Möglichkeit, Massnahmen mit Schadenbezug zu erfassen.
Beschreibung/Anwendungsfälle:
Wird bei der Spielplatzkontrolle ein Schaden festgestellt, benötigen wir die Möglichkeit, zu diesem Schaden eine spezifische Massnahme zu erfassen und jemandem zuzuweisen. Alternativ wäre es auch denkbar, den Schaden direkt einer zuständigen Person zuzuweisen. Die Spielplatzkontrolle erlaubt es aktuell zwar, Pflegemassnahmen zu einem Inventar zu erfassen. Wenn ein Spielgerät mehrere Schäden aufweist, ist es aber im Nachhinein nicht mehr klar, zu welchem Schaden eine Massnahme gehört.
Auswirkung der Einschränkung oder der fehlenden Funktion auf Ihr laufendes Geschäft:
Als Workaround erfassen wir zu jedem Schaden im Nachgang eine Massnahme. Das ist möglich, bedeutet aber einen Zusatzaufwand.
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