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Instandhaltungsmaßnahmen - Kosten für Nebekostenabrechnung verwenden

Kommentare

1 Kommentar

  • Andreas Weigang

    Gleiches gilt für Kosten aus dem bereich Energie. Die Rechnung kann entweder für die Nebenkostenabrechnung verwendet werden und dann im Energiemodul am Zählpunk bei der Abrechnung nicht zugewiesen werden oder als Rechnung zum Zählpunkt erfasst werden dann aber nicht für die NKR verwendet werden

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