Grundstücksverkehr - Erfassung doppelter Vertragsdaten
Nach einer Vermessung müssen beim neuen Flurstück erneut die Vertragsdaten und Beteiligte (Verhandlungspartner) eingegeben werden. Dies ist umständlich und führt zu Fehlern. Da sich die Vertragsdaten, außer Mehr-/Minderflächen und der sich daraus ergebene neue Kaufpreis, nicht verändern, ist die doppelte Eingabe unnötig. Ausreichend ist die Darstellung des neuen Kaufpreises.
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